Visum

Visum beantragen

Der Antrag auf ein Studentenvisum ist der letzte Schritt auf dem Weg zu den Kiwis.

Der Bewerber erhält von der Universität den "Letter of Place". Darin bietet die Hochschule dem Bewerber offiziell einen Studienplatz an. Dieser gilt dann als angenommen, wenn die Studiengebühren bezahlt wurden.

Dann kann der Antrag auf ein Visum bei der Botschaft in Berlin gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Visumsgebühr nur als Scheck eingereicht oder bar bezahlt werden kann. Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Abflug in der Botschaft vorliegen.

Benötigte Unterlagen:

  • Bewerbungsformular INZ 1012: http://www.immigration.govt.nz/migrant/stream/study/application/
  • Letter of Place - Offizielle Zusage einer neuseeländischen Bildungseinrichtung mit Angaben zu:
    - Bezeichnung und genaue Dauer des Kurses
    - Bestätigung, dass der Kurs bei der "New Zealand Qualifications Authority" akkreditiert wurde
    - Kursgebühr bzw. jährliche Gebühr, wenn der Kurs länger als ein Jahr    dauert
  • Nachweis über Befreiung von Kursgebühren ODER Nachweis über Zahlung der Kursgebühren (Quittung o.ä.)
  • Nachweis einer Unterkunft / Unterkunftsgarantie der Bildungseinrichtung oder einer Person, die bereit ist eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen
  • Nachweis über Vermögen zur Finanzierung des Aufenthaltes von mindestens 500,- EUR pro Monat mit dem Formular "Financial Undertaking for a Student" (INZ 1014) ODER Kontoauszug + Schreiben der Eltern oder einer Bank ODER Bestätigung über ein Auslandsstipendium
  • Nachweis eines gültigen, bezahlten Flugtickets inklusive Nachweis über Rückflug oder Weiterreise, nicht nötig, wenn Sie länger als 12 Monate in Neuseeland bleiben
  • Reisepass im Original (keine Kopien, Personalausweis o.ä.). Der Pass muss über den Aufenthalt hinweg noch mindestens 3 Monate gültig sein
  • Passbild - befestigt am Antragsformular
  • Als Einschreiben adressierten und frankierten Rückumschlag (3,50-) -vorzugsweise gefüttert. Auf diese Art wird Ihr Reisepass an Sie zurückgesendet - sonst kommt er auf normalem Postweg (unversichert)
  • Verrechnungsscheck oder Euroscheck über € 95 Visum-Antragsgebühr (neue Antragsgebühr für das Visum ab dem 31. Mai 2010: € 110) ausgestellt auf "Immigration New Zealand". Alternativ kann man die Gebühr auch bar bezahlen. Überweisungen und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
  • Bescheinigung über vertragsärztliche Untersuchung - ausgestellt von einem Vertragsarzt der neuseeländischen Botschaft (Zur Liste mit Vertragsärzten) bei einem Aufenthalt ab 2 Semestern oder länger als 12 Monate ("Temporary Entry X-ray Certificate" NZIS 1096)
  • Für einen Aufenthalt über 12 Monate ist neben der medizinischen Untersuchung auch eine Röntgenaufnahme nötig ("Medical & Cest X-ray Certifiacte" NZIS 1007)

Arbeit während des Studiums

Internationale Studenten dürfen bis zu 15 Stunden pro Woche während ihres Studiums arbeiten, wenn ihr Visum für mind. 1 Jahr gültig ist. Es ist auch möglich, in den Sommerferien bis zu 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Dafür ist es nötig, dass auf dem Visumsantrag "Holder may work over summer" vermerkt ist.

Falls dieser Vermerk auf Ihrem Visum fehlt, müssen Sie beim NZ Immigration Service (http://www.immigration.govt.nz/) eine sogenannte "Variation of Conditions Permit" beantragen.

Für die Jobsuche und weitere Informationen ist "Student Job Search" sehr empfehlenswert. 'Student Job Search" ist auf Jobvermittlung von und für Studenten spezialisiert und bietet Jobangebote für nationale und internationale Studenten an: www.sjs.co.nz/

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